§ 7a Abs. 3 BNotOBundesnotarordnung
Die notarielle Fachprüfung dient der Bestenauslese. Die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung ist zu gewährleisten. Die Prüfung…
§ 14 Abs. 4 APVOVetAss NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten
Den Prüfungsort für praktische und mündliche Prüfungen legt der Vorsitz des Prüfungsausschusses fest. Die praktische Prüfung soll möglichst im Gebiet der…
§ 23 Abs. 2 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Das Oberprüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung fest und teilt dies den Baureferendarinnen und…
§ 5 Abs. 1 SächsJAGSächsisches Juristenausbildungsgesetz
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird am Sitz der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig abgehalten. Die Präsidentin oder der Präsident des…
§ 20 Abs. 1 ATA-OTA-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Den schriftlichen und den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung legt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in der Schule ab, an der sie oder er die…