§ 22 RettAPrVO NRWAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
Eine Ausbildung zur Rettungshelferin beziehungsweise zum Rettungshelfer oder zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter, die vor…
§ 32 Abs. 1 NotSanGGesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten, die vor Außerkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S.…
§ 16 Abs. 1 RettSanAPV SL 2023Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern Vom 30. Mai 2023*)
Rettungssanitäterausbildungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, können nach der bisherigen Verordnung über die Ausbildung und…
§ 15 Abs. 6 GesFBerWeitBDV SLVerordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005*
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie Personen, die die Berufsbezeichnung als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nach § 30 des Gesetzes über…
§ 23 Abs. 5 SächsLRettDPVOSächsische Landesrettungsdienstplanverordnung
Abweichend von § 7 Absatz 1 ist auch Rettungssanitäter, wer bis zum 31. Dezember 2020 nach den Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und…