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Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Versorgungswerk der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland“ (Versorgungswerk) wird mit Sitz im Saarland errichtet. Der Ort des Sitzes wird durch die Satzung[1] bestimmt.
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung[1].
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Das bisherige Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Saarland auf Grund der Verordnung über die Errichtung des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Saarland (StBVersVO) vom 19. Dezember 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 1975 (Amtsbl. S.1321 ff.), geändert durch die Verordnung vom 24. Februar 1994 (Amtsbl. S. 607) in Verbindung mit der Anlage Nr. 216 zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), wird mit allen Rechten und Verbindlichkeiten in das Versorgungswerk überführt.