Verordnung über die Regelung der Nachprüfungsverfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Sinne von § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vom 31. August 2018
Beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium wird eine Geschäftsstelle für die Vergabekammern eingerichtet.
§ 8 NpV SL 2018
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