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Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen gibt sich im Einvernehmen mit den für Wirtschaft, für Finanzen und für Inneres zuständigen Ministerien sowie im Benehmen mit der Regierungspräsidentin oder dem Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Münster eine Geschäftsordnung. Insbesondere die Besetzung sowie die Einzelheiten zur Organisation der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen werden in der Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung regelt auch die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlich beisitzenden Mitglieder. Die Geschäftsordnung wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Bei der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Funktionsfähigkeit der Geschäftsstelle ist durch Vertretungsregelungen zu gewährleisten.
Die Vergabekammern Westfalen und Rheinland geben sich im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium, mit dem Finanzministerium, mit dem für…
Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen übt ihre Tätigkeit gemäß § 157 Absatz 1 GWB im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gemäß den §§ 103 bis 105 des Gesetzes…
Die Geschäftsordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.
Die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen und den Vergabekammern anderer Länder oder des Bundes bestimmt sich gemäß §…
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für die Pflegeversicherung zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.