Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Regelung der Nachprüfungsverfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 17. August 1999 (Amtsbl. S. 1132), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), außer Kraft.
Die vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgten Bestellungen bleiben bestehen. Im Übrigen ist die Verordnung auch auf diese Bestellungen anzuwenden.