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Die Verordnung über den Naturpark „Zittauer Gebirge“ vom 4. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 621), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. März 2008 (SächsGVBl. S. 291) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „Landkreis Löbau-Zittau“ durch die Wörter „Naturparkverein Zittauer Gebirge e. V. mit Wirkung vom 1. Januar 2019“ ersetzt.
In § 6 Absatz 2 wird das Wort „Naturschutzvereine“ durch das Wort „Naturschutzvereinigungen“ ersetzt.
In § 6 Absatz 3 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „untere“ ersetzt.
In § 6 wird der Absatz 5 gestrichen.
Dem § 8 Nummer 8 wird die Nummer 9 mit folgendem Wortlaut angefügt:
„9. die Errichtung von Mobilfunktürmen oder Mobilfunkmasten bis zu einer Gesamthöhe von 50 Metern ab Geländeoberkante in der Schutzzone III.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.