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Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei den Amtsgerichten sind verpflichtet, in gerichtlichen Angelegenheiten, welche von den Deutschen Prozeßordnungen nicht betroffen werden, Gesuche zu Protokoll zu nehmen. Das Protokoll ist erforderlichenfalls der zuständigen Stelle zu übersenden.
Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen…
Die Amtsgerichte sind für die Aufnahme von Urkunden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Die Zuständigkeit umfasst die Befugnis zur…
in gerichtlichen Angelegenheiten, die nicht von den deutschen Prozessordnungen betroffen werden, Gesuche zu Protokoll zu nehmen und das Protokoll…
Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei den Amtsgerichten sind zuständig, Wechselproteste aufzunehmen sowie Siegelungen, Entsiegelungen und Inventuren…
Wird das Protokollbuch von dem Amtsgericht verwahrt, ist der Urkundsbeamte/die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zuständig, Abschriften und Ausfertigungen zu…
die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung nach den §§ 346 und 347 des Gesetzes über das Verfahren in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.