Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gerichtsvollzieher sind zuständig:
Wechselproteste aufzunehmen;
freiwillige Versteigerungen von Mobilien, von Früchten auf dem Halm und von Holz auf dem Stamme vorzunehmen;
Siegelungen, Entsiegelungen und Inventuren im Auftrage des Gerichts oder des Konkursverwalters vorzunehmen;
das tatsächliche Angebot einer Leistung zu beurkunden;
öffentliche Verpachtungen an den Meistbietenden im Auftrage des Gerichts vorzunehmen.
.
erhoben werden.
in sonstigen durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.