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Für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082... 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerlichen Gesetzbuches können durch Anordnung der zuständigen Minister auch die Seehandlung, die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse oder eine sonstige preußische öffentliche Bankanstalt (Landesbank, landschaftliche, ritterschaftliche Darlehnskasse usw.) sowie die preußischen öffentlichen Sparkassen, die von Kreditanstalten der im Artikel 17 § 2 Abs. 2 bezeichneten Art eingerichteten Verwahrungs- oder Verwaltungsstellen und im Falle des Bedürfnisses geeignete preußische Privatbanken als Hinterlegungsstellen bestimmt werden. Gerichtskosten
Für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082,... 1667, 1686, 1814, 1818, 1915, 2116 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind neben den Amtsgerichten…
Die Grundsätze, nach welchen der Reinertrag festzustellen ist, können durch allgemeine Anordnung des Justizministers und des Ministers für Ernährung,…
Soweit andere Kreditinstitute als die Staatsbanken bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Hinterlegungsstellen für die Hinterlegung von Wertpapieren in den…
Hinterlegungsfähige Gegenstände werden von der Hinterlegungskasse nach Maßgabe etwaiger Anordnungen der Hinterlegungsstelle verwahrt und verwaltet.…
In den Fällen der §§ 28, 29 sind neben den Amtsgerichten die Bundesbank und die Staatsbanken Hinterlegungsstellen.
Die Hinterlegungsstelle kann auf Antrag eines Beteiligten:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.