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Für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082,... 1667, 1686, 1814, 1818, 1915, 2116 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind neben den Amtsgerichten auch die Staatsbanken Hinterlegungsstellen. Der Justizminister kann noch andere Kreditinstitute als Hinterlegungsstellen bestimmen.
Auf die Hinterlegung bei einer Staatsbank oder einem anderen Kreditinstitut ist dieses Gesetz nicht anzuwenden.
Auf Schuldverschreibungen der in § 64 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes bezeichneten verlagerten Geldinstitute,…
Auf die Hinterlegung bei der Bundesbank oder einer Staatsbank ist dieses Gesetz mit Ausnahme der §§ 28, 29 nicht anzuwenden. ACHTER ABSCHNITT…
Soweit andere Kreditinstitute als die Staatsbanken bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Hinterlegungsstellen für die Hinterlegung von Wertpapieren in den…
Für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082... 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerlichen Gesetzbuches können durch Anordnung der zuständigen…
Befinden sich Hinterlegungsmassen bei anderen Stellen als einer Kasse der Justizverwaltung, der Bundesbank oder einer Staatsbank, so verbleibt es bei den…
Hinterlegungsfähige Gegenstände werden von der Hinterlegungskasse nach Maßgabe etwaiger Anordnungen der Hinterlegungsstelle verwahrt und verwaltet.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.