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Zur Übertragung der Kuxe ist die schriftliche Form erforderlich.
Der Übertragende ist zur Aushändigung des Kuxscheins und, wenn dieser verloren ist, zur Beschaffung der Kraftloserklärung auf seine Kosten verpflichtet.
Die Umschreibung im Gewerkenbuche darf nur auf Grund der Übertragungsurkunde und gegen Vorlegung des Kuxscheins oder der Kraftloserklärung erfolgen.
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, bedarf jede Übertragung einer amtlichen Bescheinigung (Übertragungsbescheinigung), ohne die der…
Die Erneuerung eines Kuxscheines ist nur gegen Rückgabe oder nach Kraftloserklärung desselben zulässig.
Die Verpfändung der Kuxe geschieht durch Übergabe des Kuxscheins auf Grund eines schriftlichen Vertrages. §§ 109, 110
Wer im Gewerkenbuche als Eigentümer der Kuxe verzeichnet ist, wird der Gewerkschaft gegenüber bei Ausübung seiner Rechte als solcher angesehen.
Schriftstücke oder sonstige Unterlagen, die nach Anlegen der elektronischen Akte in Papierform eingereicht werden und für eine Übertragung geeignet sind, sind…
Es ist sicherzustellen, dass das elektronische Dokument mit den vorliegenden Schriftstücken und sonstigen Unterlagen bildlich und inhaltlich übereinstimmt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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