Erwägungsgrund 25 32010R0578
Wenn der Gesamtbetrag der Anträge auf Ausstellung einer Erstattungsbescheinigung für einen bestimmten Zeitabschnitt unter dem für diesen Abschnitt verfügbaren Betrag liegt, sollte es den Wirtschaftsteilnehmern gestattet sein, wöchentlich Anträge auf Ausstellung von Erstattungsbescheinigungen im Rahmen der gegebenenfalls für diesen Abschnitt noch verfügbaren Beträge einzureichen.