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Die Mutung ist schriftlich in zwei gleichlautenden Exemplaren einzulegen.
Jedes Exemplar wird mit Tag und Stunde des Eingangs versehen und sodann ein Exemplar dem Muter zurückgegeben.
Die Mutung kann bei der zur Annahme derselben befugten Behörde zur Niederschrift erklärt werden.
wenn die Beteiligten die Herausgabe an den Empfänger schriftlich oder zur Niederschrift der Hinterlegungsstelle, eines Gerichts oder eines Urkundsbeamten der…
Jede Mutung muß enthalten:
Die Gültigkeit einer Mutung ist dadurch bedingt:
Die Eintragung geschieht eigenhändig.
erhoben werden.
Das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums in einem gewissen Felde - die Mutung - muß bei dem Oberbergamte eingereicht werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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