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Der Gewerke kann seine Verurteilung und die Zwangsvollstreckung dadurch abwenden, daß er unter Überreichung des Kuxscheins den Verkauf seines Anteils zum Zwecke der Befriedigung der Gewerkschaft anheimstellt.
Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit dadurch abwenden, daß er den zu zahlenden Betrag der Geldbuße entrichtet.
Über sämtliche Mitglieder der Gewerkschaft und deren Kuxe wird von der Gewerkschaft ein Verzeichnis - das Gewerkenbuch - geführt. Auf Grund desselben wird jedem…
Der Verkauf von Kuxscheinen zum Zwecke der Befriedigung bisheriger Hypothekengläubiger erfolgt im Wege der Mobiliarversteigerung ....
Bleiben bei der neuen Einteilung überschießende Kuxteile zurück, so erfolgt nach der Zusammenlegung zu ganzen Kuxen auf Grund des bestätigten Beschlusses ihre…
Der Anteil soll, sofern die Gewerkschaft nicht anderweitig über ihn verfügt, durch den Repräsentanten zugunsten der Gewerkschaft verkauft werden.
Ist der Anteil unverkäuflich, so wird er den anderen Gewerken nach Verhältnis ihrer Anteile in ganzen Kuxen, soweit dies aber nicht möglich ist, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.