Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wegen aller zu Zwecken des Bergbaubetriebes veräußerten Teile von Grundstücken findet ein Vorkaufsrecht statt, wenn das Grundstück für Zwecke des Bergbaues entbehrlich wird.
Das Vorkaufsrecht steht dem derzeitigen Eigentümer des durch die ursprüngliche Veräußerung verkleinerten Grundstücks zu.
Der Nutzer ist zum Vorkauf berechtigt, wenn das Grundstück erstmals an einen Dritten verkauft wird.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht findet wegen aller Teile von Grundstücken statt, welche infolge des verliehenen Enteignungsrechts zwangsweise oder durch freien…
das in den Fällen der Enteignung oder der Grundabtretung zu Zweckendes Bergbaubetriebs bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht;
das in den Fällen der Enteignung oder der Grundabtretung zu Zwecken des Bergbaubetriebs bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht;
Waren die für die eingezogene Straße in Anspruch genommenen Grundstücke außerhalb eines Enteignungsverfahrens durch Vertrag erworben, so steht dem jeweiligen…
In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 steht dem Träger der Straßenbaulast an den betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.