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Ereignet sich auf einem Bergwerke unter oder über Tage ein Unglücksfall, der den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeigeführt hat, so sind die im § 203 genannten Personen zur sofortigen Anzeige an das Bergamt und an die nächste Polizeibehörde verpflichtet.
Betriebsereignisse, die den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeigeführt haben oder herbeiführen können, und
Die Unternehmer haben einen Unfall, der sich in ihrem Aufsuchungs-, Gewinnungs-, Aufbereitungs- oder sonstigen Betrieb ereignet hat und bei dem eine Person mehr…
Alle Unfälle, bei denen a) entweder Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt wurden oder b) der Verdacht vorliegt, daß sie vorsätzlich herbeigeführt sind…
Das Bergamt ordnet die zur Rettung der verunglückten Personen oder zur Abwendung weiterer Gefahr erforderlichen Maßregeln an.
Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist…
Der Arbeitgeber hat tödliche und/oder schwere Betriebsunfälle und gefährliche Vorkommnisse den zuständigen Behörden unverzüglich zu melden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.