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Statt diese Klage zu erheben, können die vorbezeichneten Gläubiger und anderen Realberechtigten ihre Befriedigung vor der Verfallzeit verlangen, soweit dies die Natur des gesicherten Anspruchs gestattet.
Steht ein in Absatz 2 Satz 1 genanntes Recht dem Schuldner der in § 55 bezeichneten Forderung zu, so kann der Gläubiger dieser Forderung von dem Schuldner die…
Die Antragsfrist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Antrag fristgemäß bei einer für Ansprüche nach diesem Gesetz unzuständigen Behörde gestellt oder wenn der…
Hypothekengläubiger und andere Realberechtigte ..., die durch die Feldesteilung oder durch den Feldesaustausch in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein glauben,…
Die ... Hypothekengläubiger können ihre Befriedigung vor der Verfallzeit verlangen, soweit dies die Natur ihres Anspruchs gestattet.
Wird dagegen innerhalb dieser Frist Einspruch von der Bergbehörde erhoben, so hat diese dem Bergwerksbesitzer Gelegenheit zur Erörterung ihrer Beanstandungen zu…
Aus einem nachher entstandenen Grunde kann auch in diesen Fällen die Berechtigung beanstandet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.