Gesetze
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Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seinem ersten Zusammentritt.
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung…
Der Landtag tritt spätestens am zwanzigsten Tag nach der Wahl zusammen. Der neugewählte Landtag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten…
Nach der Auflösung des Landtags muß die Neuwahl binnen neunzig Tagen stattfinden.
Die Amtsperiode beginnt mit dem ersten Zusammentritt des Verwaltungsrats. Er nimmt nach Ablauf seiner Amtsperiode die Geschäfte wahr, bis ein neuer…
Ein gewählter Bewerber erwirbt die Mitgliedschaft im Landtag mit der Feststellung seiner Wahl nach § 32 Abs. 2 oder § 33 Abs. 7, nicht jedoch vor Ablauf der…
Der am 18. Juni 1950 gewählte Landtag gilt als erster Landtag im Sinne dieser Verfassung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.