Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Wahlperiode des im Jahre 1970 zu wählenden Landtags beträgt vier Jahre zehn Monate.
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung…
Die Wahlperiode beträgt zwölf Monate.
1Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. 2Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtages, mit dem Zusammentritt des neuen Landtages. 3Die…
Mitglieder und Vertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Mitglieder der Ortsstellen werden auf sechs Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des auf den Termin der Wahlversammlung folgenden…
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem früheren Beginn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.