Gesetze
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Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung. Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.
Er leitet die Geschäfte nach einer von der Landesregierung beschlossenen Geschäftsordnung.
Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und leitet ihre Geschäfte.
Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen…
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Die vorsitzende Person führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.
Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
Die Landesregierung beschließt über Gesetzesvorlagen, die beim Landtag einzubringen sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.