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Die Landesregierung vertritt das Land Nordrhein-Westfalen nach außen. Sie kann diese Befugnis auf den Ministerpräsidenten, auf ein anderes Mitglied der Landesregierung oder auf nachgeordnete Stellen übertragen.
Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen…
Die Landesregierung ernennt die Landesbeamten. Sie kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen.
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Minister für Inneres und Kommunales Der Justizminister Der Minister für Bauen, Wohnen,…
Die Landesregierung ernennt die Beamtinnen und Beamten des Landes. Sie kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.