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Die Mitglieder der Landesregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag folgenden Amtseid: ,,Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Der Eid kann auch ohne…
Die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans leisten vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages folgenden Eid: „Ich schwöre, dass…
1Die Mitglieder der Landesregierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid. 2Er lautet: ,,Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen…
Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehörigen sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe. Sie haben ihr Amt und ihre Aufgaben…
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Urkunde über Art und Dauer ihres Amtes. Sämtliche Mitglieder des…
Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.