Gesetze
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Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht.
Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
Die Landesregierung beschließt über Gesetzesvorlagen, die beim Landtag einzubringen sind.
Die Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Gesetzesvorlagen und sonstige Vorlagen können von einzelnen Abgeordneten, von Fraktionen oder von der Landesregierung eingebracht werden.
Die Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Landesregierung, von einem Mitglied des Landtages, einer Fraktion oder durch Volksbegehren…
Die Gesetze werden von der Landesregierung unverzüglich ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Sie werden vom Ministerpräsidenten und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.