Gesetze
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Die Landesregierung beschließt über Gesetzesvorlagen, die beim Landtag einzubringen sind.
Die Landesregierung erläßt die zur Ausführung eines Gesetzes erforderlichen Verwaltungsverordnungen, soweit das Gesetz diese Aufgabe nicht einzelnen Ministern zuweist.
Die Landesregierung erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung zu regeln:
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die in Absatz 4 bezeichneten Aufgaben erlassen.
Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht.
Die Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Die Landesregierung ernennt die Landesbeamten. Sie kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.