Gesetze
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Mitglieder und Vertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Wahlperiode der Kammerversammlung beträgt fünf Jahre. Sie endet mit dem Zusammentritt der neuen Kammerversammlung.
Die Mitglieder der Ortsstellen werden auf sechs Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des auf den Termin der Wahlversammlung folgenden…
Die Wahlperiode des im Jahre 1970 zu wählenden Landtags beträgt vier Jahre zehn Monate.
Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die näheren…
Die Wahlperiode endet bei allgemeinen Kommunalwahlen nach fünf Jahren. Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des folgenden Monats. Die allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.