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Die im Gebiet des ehemaligen Landes Lippe geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bleiben bis auf weiteres in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, das Lippische Recht im Verordnungswege an das in Nordrhein-Westfalen geltende Recht nach Anhörung der Kreistage Detmold und Lemgo anzugleichen.
Auf die Beamten der staatlichen Verwaltungen und Betriebe des ehemaligen Landes Lippe finden die Bestimmungen der §§ 22 und 23 des Gesetzes zur Änderung von…
Das allgemeine Landesvermögen des Landes Lippe ist mit allen auf ihm ruhenden Lasten und Verpflichtungen auf das Land Nordrhein-Westfalen als…
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erläßt im Einvernehmen mit den zuständigen Landtagsausschüssen und Fachministern die zur Durchführung dieses…
Die Kreise Detmold und Lemgo werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Lippe.
Auf dem Gebiete des Schulwesens gelten in dem ehemaligen Lande Lippe die Rechtsvorschriften vom 1. Januar 1933 bis zur endgültigen Entscheidung über die…
Soweit nach diesem Gesetz die Landesregierung oder eine andere Stelle ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung bestimmte Bereiche zu regeln, bleiben die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.