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Der Präsident des Landtags hat die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen seit der Beschlußfassung zuzustellen a) denjenigen Personen, die Einspruch eingelegt haben, oder den Antragstellern, b) denjenigen Abgeordneten, deren Mandat durch die Entscheidung berührt wird.
Er hat den Bericht über die Landtagssitzung mit der Landtagsdrucksache über die Beratungen des Ausschusses sowie eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen.
Die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags gibt den Fraktionen mit einer Frist von 3 Monaten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Präsidentin bzw. der…
Der Landtag hat die Volksinitiative innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln. Die Vertrauenspersonen sind von den…
Der Antrag nach § 1 Abs. 2 ist bei dem Präsidenten des Landtags einzureichen.
Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Soll dem Einspruch gegen die Eintragung einer oder eines anderen stattgegeben werden, ist dieser oder diesem…
Die Bestimmung der Frist ist dem, der die Herausgabe beantragt hat, und den Personen, an die sie sich richtet, nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über…
Einbringende aus der Mitte des Hauses können sechs Monate nach Überweisung der von ihnen eingebrachten Vorlage verlangen, dass der Ausschuss durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.