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Der Landesjustizminister wird ermächtigt, Rechtsverordnungen gemäß § 8 Satz 1 und Satz 2 des oben bezeichneten Bundesgesetzes zu erlassen.
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf den Justizminister übertragen.
Die in Artikel 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 10. Juni 1963 der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den…
Die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2, 34 Abs. 2 Satz…
Der Justizminister wird ermächtigt, Vorschriften zur Durchführung... dieses Gesetzes zu erlassen. Zum Textanfang
Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen
Das Justizministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.