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Mit Ablauf des 31. Dezember 1980 scheiden das Amtsgericht Leverkusen aus dem Bezirk des Landgerichts Düsseldorf und das Amtsgericht Wermelskirchen aus dem Bezirk des Landgerichts Wuppertal aus. Die Amtsgerichte Leverkusen und Wermelskirchen werden ab 1. Januar 1981 dem Landgericht Köln nachgeordnet.
Die gerichtlichen Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten nach § 1062 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller…
Der Justizminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 bestimmten Termine auf frühere Zeitpunkte festzusetzen und sie hierbei um längstens…
Das für Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 und § 11 Nummer 12 bestimmten Termine um bis zu 12 Monate zu…
Die bei Ablauf des 31. Dezember 1981 vor den auswärtigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in Köln anhängigen Verfahren gehen auf das…
die kreisfreie Stadt Leverkusen dem Amtsgericht Leverkusen,
Landgerichtsbezirk Köln in Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach, Kerpen, Köln, Leverkusen, Wermelskirchen und Wipperfürth.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.