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Die gerichtlichen Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten nach § 1062 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Köln übertragen.
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 9a Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften im Sinne…
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 4 Registersachen
Für Verfahren nach den Absätzen 3 und 4, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bei einem Amtsgericht anhängig sind, verbleibt es bei der…
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.