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Die Dienstaufsicht üben unbeschadet meiner allgemeinen Dienstaufsicht aus:
der aufsichtführende Vorsitzende des Arbeitsgerichts über das Arbeitsgericht, dem er angehört,
der Präsident des Landesarbeitsgerichts über das Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte seines Bezirks.
Die Dienstaufsicht über ein Gericht erstreckt sich zugleich auf die bei diesem angestellten oder beschäftiqten Beamten, Angestellten und Arbeiter, die…
Bei den nur mit einem Vorsitzenden besetzten Arbeitsgerichten wird dieser auch in Ansehung der Dienstaufsicht durch den Vorsitzenden vertreten, der berufen ist,…
Die Dienstaufsicht üben unbeschadet meiner allgemeinen Dienstaufsicht über die Gerichte für Arbeitssachen aus:
für die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, der Oberlandesgerichte, des Landessozialgerichts, der Landesarbeitsgerichte und der…
die Landgerichte über die Amtsgerichte, soweit diese nicht durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten geleitet werden.
den Landesarbeitsgerichten und den Arbeitsgerichten die Präsidentin oder der Präsident des jeweiligen Landesarbeitsgerichts,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.