Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Dienstaufsicht über ein Gericht erstreckt sich zugleich auf die bei diesem angestellten oder beschäftiqten Beamten, Angestellten und Arbeiter, die Dienstaufsicht des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts auch auf die Richter.
Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. Geschieht dies nicht, so…
Die Dienstaufsicht des Aufsicht führenden Richters eines Amtsgerichts, das nicht mit einem Präsidenten besetzt ist, beschränkt sich auf die bei dem Amtsgericht…
Wer nach dieser Vorschrift die Dienstaufsicht ausübt, ist dienstvorgesetzte Stelle der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beamtinnen…
Bei den nur mit einem Richter besetzten Amtsgerichten steht dem Amtsrichter die Aufsicht über die bei dem Amtsgerichte angestellten oder beschäftigten Beamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.