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Die beim Inkrafttreten des Gesetzes bei den Strafsenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln anhängigen Verfahren im Sinne von § 1 gehen auf das Oberlandesgericht Hamm über.
Die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen und Beschwerden in Binnenschiffahrtssachen gegen Entscheidungen der in Absatz 1 genannten Gerichte wird den…
Die nach den §§ 116, 117 und 138 Absatz 3 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I 436), das zuletzt durch Artikel 7 des…
Oberlandesgerichte bestehen in a) Düsseldorf b) Hamm c) Köln
Für die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln wird ein Anwaltsgerichtshof bei dem Oberlandesgericht Hamm eingerichtet.
Oberlandesgerichte bestehen in Düsseldorf, Hamm und Köln.
Die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörenden Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern werden, soweit sie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.