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Über mehrere Grundstücke desselben Gemeinschaftsvermögens (Gesamthandsgemeinschaft) ist ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt zu führen.
Die Anteilgrundbücher erhalten die nächsten fortlaufenden Nummern des Grundbuchs, in dem die zum Gemeinschaftsvermögen gehörenden Grundstücke eingetragen sind.
Über mehrere Grundstücke desselben Eigentümers, deren Grundbücher von demselben Grundbuchamt geführt werden, kann ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt…
Zum Gemeinschaftsvermögen gehörende Grundstücke sind im Grundbuch ohne namentliche oder zahlenmäßige Angabe der Anteilberechtigten in der Weise einzutragen, daß…
die Bezeichnung des Gemeinschaftsgrundbuchs, in dem die zum Gemeinschaftsvermögen gehörenden Grundstücke eingetragen sind.
Für Anteilsberechtigungen, auf die schon nach bisherigem Recht die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Grundstücke anwendbar waren und für die ein…
das gemeinschaftliche Vermögen der Anteilberechtigten,
Grundbücher von Vereinigungen der in § 1 Nrn. 1 bis 5 des Gemeinschaftswaldgesetzes bezeichneten Art und Grundbücher über Anteilberechtigungen an solchen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.