Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen werden mindestens auf die Dauer eines Geschäftsjahres durch den Justizminister bestimmt. Achter Titel Oberlandesgerichte §§ 47-50 §§ 51-56
Die Kammern für Handelssachen entscheiden in der Besetzung mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht…
Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.
Der Vorsitzende entscheidet
Die geschäftsführende Industrie- und Handelskammer ernennt den Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter auf die Dauer von vier Kalenderjahren. Vor der…
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium benennt und bestellt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende für die Vergabekammern. Die Bestellung erfolgt für eine…
Die jeweiligen Vorstände werden von der jeweiligen Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie bestehen jeweils aus der Präsidentin oder dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.