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Die Beschlüsse der Einigungsstelle werden mit Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Die Mitglieder der Einigungsstelle sind verpflichtet, über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung Stillschweigen zu bewahren.
Die Einigungsstelle hat unverzüglich tätig zu werden. Sie fasst ihre Beschlüsse nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit. Bei der Beschlussfassung hat sich…
Die Beschlüsse der Einigungsstelle werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Einigungsstelle entscheidet nach mündlicher Beratung durch mehrheitlichen Beschluss. Bei der Beschlussfassung hat sich die oder der Vorsitzende zunächst der…
Die Einigungsstelle entscheidet durch Beschluß über die Anträge der Beteiligten, sie kann den Anträgen auch teilweise entsprechen. Die Einigungsstelle soll…
Die Einigungsstelle entscheidet durch Beschluss über die Anträge der Beteiligten; sie kann den Anträgen auch teilweise entsprechen. Die Einigungsstelle soll…
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, wenn er stimmberechtigt ist; sonst gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.