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Voraussetzung für die Zulassung einer Gemeinde ist, daß ihrem Anschluß keine Hindernisse im Bereich der Finanzbehörden entgegenstehen.
Die Zulassung setzt voraus, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin
Eine staatliche Anerkennung kann der Antrag stellenden Gemeinde im Ausnahmefall auch dann erteilt werden, wenn einzelne Voraussetzungen in angemessener…
Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Bei Anwendungen, die von mehreren Gemeinden oder Gemeindeverbänden eingesetzt werden sollen, genügt eine Zulassung.
die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und
Die Erfüllung der Erfordernisse des Absatzes 1 soll durch Nebenbestimmungen sichergestellt werden.
Die Gemeinden sind verpflichtet,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.