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Der Unternehmer kann vor Einreichung des Genehmigungsantrages durch eine Voranfrage zur Genehmigungsfähigkeit oder zu Einzelfragen der Abgrabung und Herrichtung einen schriftlichen Bescheid (Vorbescheid) einholen. Der Vorbescheid gilt ein Jahr. Die Frist kann auf Antrag des Unternehmers um jeweils höchstens ein Jahr verlängert werden.
Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag der Bauherrschaft zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt drei…
Auf Antrag kann zu einzelnen Fragen, von denen die Erteilung der Genehmigung einer Anlage nach § 7 abhängt, insbesondere zur Wahl des Standorts einer Anlage,…
1Auf in Textform gestellten Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn ist zu einzelnen Fragen ihres oder seines Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. 2Der…
Die Genehmigungsbehörde kann im Einzelfall die weitere Abgrabung von der Vorlage eines Abgrabungsplanes (§ 4 Abs. 2) abhängig machen. Sie kann die weitere…
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des…
§ 1 Absätze 4 bis 6 und § 1a gelten entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.