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Die Genehmigung ist für ein bestimmtes Gebiet und für bestimmte Bodenschätze zu erteilen. Sie kann inhaltlich beschränkt, unter Bedingungen erteilt und befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Die Genehmigung wird dem Antragsteller unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Sie wirkt für und gegen den Rechtsnachfolger des Antragstellers.
Die Genehmigung nach diesem Gesetz schließt die auf Grund der Landesbauordnung. des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes, des Landesforstgesetzes oder des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Abgrabung und Herrichtung erforderlichen Verwaltungsentscheidungen ein. Wenn die Herrichtung eine Verfüllung der Abgrabung mit Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umfaßt, entscheidet die Genehmigungsbehörde zusammen mit der Abgrabungsgenehmigung auch über die Genehmigung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Sind weitere Genehmigungen, Erlaubnisse und Bewilligungen erforderlich, muß die Genehmigungsbehörde den Antragsteller hierauf hinweisen.
Der Antragsteller kann verpflichtet werden, eine bereits begonnene Abgrabung entsprechend der Genehmigung vollständig durchzuführen.
Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, sofern sich diese Nebenbestimmungen im Rahmen des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes…
Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt, befristet und mit Auflagen verbunden werden.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
Die Genehmigung bedarf der Schriftform. Sie ist dem Antragsteller sowie dem Eigentümer und dem Nießbraucher des Abbau- und Betriebsgeländes zuzustellen.
Ist eine Genehmigung beantragt, so kann auf schriftlichen Antrag die Ausführung einzelner Abgrabungsarbeiten schon vor Erteilung der Genehmigung gestattet…
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muß enthalten
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.