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Genehmigungsbehörden sind die Kreisordnungsbehörden.
Bei Abgrabungen, welche den Zuständigkeitsbereich einer Genehmigungsbehörde überschreiten, bestimmt die nächsthöhere gemeinsame Naturschutzbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Kreisordnungsbehörden haben darüber zu wachen, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes beachtet werden. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Genehmigungsbehörden für Einzelgenehmigungen nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126)…
Die Kreisordnungsbehörden sind zuständige Behörden im Sinne
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständige Behörde
Die Kreisordnungsbehörden sind zuständig für
Zuständige Behörden nach § 68 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) in der jeweils geltenden Fassung sind die…
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständige Behörde
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.