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Dieses Gesetz findet keine Anwendung, soweit aus der unteren Ruhr über den Verbindungskanal Wasser zur notwendigen Speisung von Schifffahrtskanälen entnommen wird.
Auf den Westdeutschen Rundfunk Köln findet dieses Gesetz keine Anwendung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, sofern sie
§ 5 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.
Dieses Gesetz gilt nicht
Auf Teilungen und Ablösungen in der Flurbereinigung ist dieses Gesetz nicht anzuwenden.
Dieses Gesetz gilt ferner nicht für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.