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Welche Gewässer schiffbar sind, bestimmt das für Verkehr zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Umwelt zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung.
Durch ordnungsbehördliche Verordnung können geregelt werden
die Ausübung der Schifffahrt auf schiffbaren Gewässern im Interesse des Naturschutzes, der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, des Eigentums, der Fischerei, der Reinhaltung und Unterhaltung des Gewässers, des Immissionsschutzes und der öffentlichen Ordnung (Schifffahrtsverordnung); die technische Sicherheit der zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge ist der zuständigen Behörde durch regelmäßige Überprüfung durch einen anerkannten Schiffssachverständigen unter Berücksichtigung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032) in der jeweils geltenden Fassung sowie der örtlichen Verhältnisse oder durch Vorlage eines Schiffsattests nach den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen und
die Bereiche der Häfen und Umschlaganlagen sowie das dortige Verhalten im Interesse der Unterhaltung der Häfen und Umschlaganlagen unter Berücksichtigung der in Nummer 1 genannten Belange sowie die Versorgung des Wasserfahrzeuges oder der schwimmenden Anlage mit elektrischer Energie von Land aus während der Liegezeit (Hafenverordnung).
In der Verordnung ist zu bestimmen, welche Behörden für ihren Vollzug zuständig sind.
Ist eine einheitliche Schifffahrts- oder Hafenverordnung für ein Gebiet notwendig, das über den Zuständigkeitsbereich einer nach Absatz 2 zuständigen Behörde hinausgeht, so erlässt sie das für Verkehr zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Umwelt zuständigen Ministerium.
Die Absätze 1 und 2 Nummer 1 gelten nicht für Bundeswasserstraßen. Absatz 2 Nummer 2 gilt nicht für Schutz- und Sicherheitshäfen, in denen kein Güterumschlag stattfindet.
Durch Rechtsverordnung (Schifffahrtsordnung) kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und…
Das für Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Betriebs- und Beförderungspflicht unter Berücksichtigung der…
auf einer Insel sowie auf Anlagen und Einrichtungen, die zu Wasserstraßen gehören oder der Schiffbarkeit der Wasserstraßen, dem Schiffsverkehr oder dem Umschlag…
auf einer Insel innerhalb dieser Gewässer sowie auf Anlagen und Einrichtungen, die zu den Wasserstraßen gehören oder der Schiffbarkeit der Wasserstraßen, dem…
Die zuständige Behörde kann unter Beachtung der Grundsätze des § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes und zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele durch…
1Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird ermächtigt durch Rechtsverordnung[7] im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.