Gesetze
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Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Die Satzung kann bestimmen, daß der Vorstand nur aus einer Person besteht (Vorsteher).
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung die übrige Verwaltung der Waldgenossenschaft. Der Vorstand vertritt die Waldgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbands. Er vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese Verbandsvorsteher, besteht er aus…
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung die übrige Verwaltung…
Der Vorstand, der aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, führt die Geschäfte der Anstalt nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Er vertritt die Anstalt…
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung die übrige Verwaltung…
Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden des Vorstandes und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Ein Vorstandsmitglied ist insbesondere für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.