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Organe der Waldwirtschaftsgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung, der Vorstand und, soweit es die Satzung vorsieht, der Genossenschaftsausschuß.
Organe des Forstbetriebsverbandes sind die Verbandsversammlung, der Vorstand und, sofern es die Satzung vorsieht, der Verbandsausschuß.
Organe der Waldgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.
Der Vorstand der Waldwirtschaftsgenossenschaft besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
Die Waldwirtschaftsgenossenschaft ist eine Vereinigung von Waldeigentümern in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Die Organe der Waldgemeinschaften sind die Miteigentümerversammlung und der Vorstand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.