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Organe der Waldgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.
Organe der Waldwirtschaftsgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung, der Vorstand und, soweit es die Satzung vorsieht, der Genossenschaftsausschuß.
Die Organe der Waldgemeinschaften sind die Miteigentümerversammlung und der Vorstand.
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Organe der Fischereigenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung die übrige Verwaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.