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Für die Bekanntmachung des Prozentsatzes nach § 231 Absatz 4 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist das für die Behindertenpolitik federführende Ministerium zuständig.
Der maßgebende Prozentsatz wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium…
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Abweichung vom Prozentsatz der Bezugsgröße nach § 61…
Zuständige Landesbehörde für die Bekanntmachung des Vomhundertsatzes nach § 148 Abs. 4 Satz 1 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs ist das Ministerium für…
Zuständige Behörde nach § 27b Absatz 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist der jeweilige örtliche Träger der Sozialhilfe, der für die in seinem Bereich…
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im…
Die örtlichen Träger erhalten zur Durchführung der ihnen nach § 185 Absatz 1 Nummer 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch obliegenden Aufgaben einen Prozentsatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.