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Der Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes werden nach einem von dem für das Straßenwesen zuständigen Ministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuß des Landtags aufzustellenden Landesstraßenausbauplan durchgeführt. Dieser hat die Vorgaben des Landesstraßenbedarfsplans zu berücksichtigen.
Der Landesstraßenausbauplan umfasst die Bauabsichten des Landes für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren.
Nach der jeweiligen Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans legt das für das Straßenwesen zuständige Ministerium den Landesstraßenausbauplan dem Verkehrsausschuß des Landtags zur Herstellung des Benehmens vor.
Zur Aufstellung und Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans sowie zur Aufstellung des Landesstraßenausbauplans erarbeiten die Bezirksregierungen auf der…
Bei unvorhergesehenem Bedarf entscheidet das für das Straßenwesen zuständige Ministerium über Ausnahmen vom Landesstraßenbedarfsplan und vom…
Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium stellt auf der Grundlage des Landesstraßenausbauplans ein jährliches Ausbauprogramm auf und leitet es dem…
Der Landesstraßenbedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für Landesstraßen; er enthält eine Darstellung der Straßen im Netzzusammenhang. Der…
Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich über den Fortgang bei der Planung, dem Bau und der Unterhaltung der Landesstraßen…
Bei Planungen, welche die Änderung bestehender oder den Bau neuer Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Kreisstraßen zur Folge haben können, hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.