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Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium stellt auf der Grundlage des Landesstraßenausbauplans ein jährliches Ausbauprogramm auf und leitet es dem Landtag bei der Einbringung des Haushaltsgesetzentwurfs zu. Der Ausgabebedarf des laufenden Haushaltsjahres für die einzelnen Baumaßnahmen wird in einer Anlage zu den Erläuterungen des entsprechenden Titels des Haushaltsplanentwurfs aufgeführt.
Nach der jeweiligen Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans legt das für das Straßenwesen zuständige Ministerium den Landesstraßenausbauplan dem…
Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich über den Fortgang bei der Planung, dem Bau und der Unterhaltung der Landesstraßen…
Bei unvorhergesehenem Bedarf entscheidet das für das Straßenwesen zuständige Ministerium über Ausnahmen vom Landesstraßenbedarfsplan und vom…
Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr Fünfjahrespläne auf. Sie bilden den Rahmen für die Aufstellung der…
Das Ministerium kann für die Haushaltsaufstellung des Landes weitere Unterlagen anfordern, insbesondere solche, die dem für Finanzen zuständige Ministerium zur…
Werden infolge großräumiger Planungen oder Programme des Bundes oder des Landes Umstufungen erforderlich, so stellt das für das Straßenwesen zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.