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Wird das Vorhaben vor Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses aufgegeben, so stellt die Planfeststellungsbehörde das Verfahren durch Beschluß ein. Der Beschluß ist in den Gemeinden, in denen die Pläne ausgelegen haben, ortsüblich bekanntzumachen. Damit enden die Veränderungssperre nach § 40 und die Anbaubeschränkungen nach § 25 Abs. 3.
Dieser Beschluss lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen des Beschlusses 2013/755/EU eingeleitet wurden, unberührt; der genannte…
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 41 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die…
Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird sofort oder zu einem darin angegebenen späteren…
Der Beschluss über den Widerruf beendet die in diesem Beschluss angegebene Befugnisübertragung. Er wird sofort oder zu einem darin angegebenen späteren…
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 50 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die…
Der Beschluss Nr. 803/2004/EG wird aufgehoben. Maßnahmen, die nach Maßgabe jenes Beschlusses angelaufen sind, werden bis zu ihrem Abschluss gemäß jenem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.